„Wer hätte schon den Mut
eine alte Dame wie mich umzubringen?“ (Dorothy)
Zur Erinnerung: Der brutale Auftragsmord
an Dorothy Stang am 12. Februar 2005 hatte national wie international viel
Aufmerksamkeit und Entrüstung hervorgerufen. Die Ordensschwester aus
den USA war knapp 40 Jahre im Amazonasgebiet aktiv und engagierte sich
für eine nachhaltige Entwicklung und die Rechte der Landlosen. Unerschrocken
hatte sie immer wieder die lokalen Großgrundbesitzer herausgefordert
und wegen Sklaverei, illegalem Holzschlag und anderen Verstößen
gegen die Menschenrechte angezeigt.
Bereits im Dezember 2005 waren die
beiden Auftragsmörder in einem ungewöhnlich schnellen Prozess
zu 17 und 27 Jahren Haft verurteilt worden. Auch ein Mittelsmann und zwei
weitere Großgrundbesitzer kamen in Untersuchungshaft. Dies schürte
die Hoffnung die weitgehende Straflosigkeit auf Seiten der Großgrundbesitzer
und ihrer Schergen, eines der Hauptprobleme des Landkonfliktes in Pará,
endlich zu beenden. Offen blieb, ob es gelingen würde auch den Auftraggebern
den Prozess zu machen.
„Hast du den Mut Dorothy umzubringen,
wenn du ihn hast, hat Bida 50 tausend Reais.“(Tato)
Am 24. April dann eine weitere Erfolgsmeldung.
Der Mittelsmann „Tato“ wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt. Dem war ein
langes juristischen Verwirrspiel vorausgegangen. So gab es widersprüchliche
Aussagen über die Anzahl der Auftraggeber - „Tato“ stellte sich zeitweise
als alleiniger Auftraggeber dar- und die versprochene Summe, die zwischen
20.- und 20 000.- Euro schwankte. e gewechselt wurden und auf jegliche
Weise der Prozess hinausgezögert wurde. Letztendlich bekam er Haftmilderung
aufgrund seines Geständnisses und insbesondere wegen seiner abschließenden
Aussage, welche die beide verdächtigen Großgrundbesitzer schwer
belastet.
Noch in derselben Woche, entschied
das Landesgericht von Pará, dass einer der Auftraggeber: Regivaldo
Pereira Galvão („Taradão“), sich vor einem Geschworenengericht
zu verantworten habe. Dazu hieß es: „Wenn es widersprüchliche
Zeugenaussagen gibt, obliegt es der Verantwortung der Geschworenen darüber
zu richten“. Damit begann ein neuer juristischer Reigen.
„Solange wir dieser Frau kein
Ende bereiten, werden wir nicht unsere Ruhe auf dieser Erde haben.“ (Taradão)
Am Donnerstag, dem 29. Juli kam
nun der erste Rückschlag. Das brasilianische Äquivalent des Bundesverfassungsgerichts
entschied in erster Instanz, entgegen allen vorangegangenen Urteilen, „Taradão“
aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Das Gericht bezeichnete seine Haft
als unrechtmäßig und stützte sich dabei auf eines der vielen
widersprüchlichen Geständnisse des Mittelsmannes „Tato“ in welchem
er diesen entlastet hatte. Zudem hieß es in der Verlautbahrung des
Gerichtes, dass dieser nur aus Rache eingesperrt war. Auch der andere Großgrundbesitzer
„Bida“ fordert nun freigelassen zu werden.
Der Staat Pará, hat einen
gewissen Ruhm was die Straflosigkeit für Verbrechen auf dem Land anbelangt.
Von den 774 Morden, welche es in Landkonflikten in den letzten 35 Jahren
in Pará gab, kam es kaum zu Ermittlungen geschweige denn zur Anklage.
Kein einziger Mandant wurde für seine Verbrechen bestraft. Der Fall
Dorothy sollte in dieses Hinsicht ein Präzedenzfall werden.
Ironischer Weise verlief der Prozess
im Fall Dorothy deshalb so gut, weil ein neues Gesetz den Bundesbehörden
erlaubte, aktiv in die Ermittlungen und den Prozess im Staat Pará
einzugreifen. Doch nun ist es die höchste Bundesinstanz, die sich
auf die Seite der Großgrundbesitzer schlägt.
Es gibt zwei verschiedene Gewichte
für die brasilianische Justitia. Dasselbe Bundesverfassungsgericht
Gericht hat im Dezember den Räumungsbescheid eines circa 500 Menschen
starken Stammes der Guarani-Kaiowa Indianer aus ihrem angestammten Gebiet
erlassen. Entgegen dem Antrag des Präsidenten. Gleichzeitig sitzen
unzählige Landarbeiter ohne Grund oder wegen viel geringerer Vergehen
in Untersuchungshaft und warten seit Jahren vergeblich auf die Freilassung
oder einen Prozess.
Der Anwalt der „Commissão Pastoral da Terra“ (CPT – Pastorale Landkomission der katholischen Kirche), José Batista Gonçalves Afonso, sagte zu dieser Entscheidung: „Wir müssen mit einer Gerechtigkeit der sozialen Klassen leben, welche die Armen trifft, aber nicht schafft die Verantwortlichen für die Verbrechen zu belangen.“ Der Bischof von Xingu, Erwin Krautler, wertet diese Entscheidung als Angriff auf die sozialen Bewegungen und meinte zur Begründung des Gerichts: „Wir lassen uns nicht von Rachedurst leiten. Wir wollen Gerechtigkeit“.
Der Fall Dorothy und sein weiterer
Verlauf werden zum Charaktertest für die brasilianische Gerichtsbarkeit.
Zum einen geht es um Gerechtigkeit, zum anderen um unversöhnliche
politische Ansichten zur Landfrage und dem ungebrochen starken Einfluss
der Großgrundbesitzer auf allen politischen Ebenen.
Diese vorläufige Freiheit für
einen der mutmaßlichen Auftraggeber kann eben gut auch die endgültige
Freiheit bedeuten. „Taradão“ wäre nicht der erste, welcher
in der gleichen Situation die Flucht ins Ausland, zum Beispiel nach Europa,
antritt.